Hallo,
zur Lupe: Es kommt ja immer darauf an, was ihr mit der Lupe machen wollt. Handelt es sich um eine reine Sichtkontrolle, findet keine Messung in dem Sinne statt. Demzufolge auch keine Prüfprozesseignung bzw. MSA. Sicherlich kann man das Thema Falschentscheidung oder Schlupf (Thread war kürzlich erst) angehen, um die Eignung der Sichtkontrolle zu hinterfragen und demzufolge die Vergrößerung der Lupe in die Betrachtung mit einbeziehen.
Wird die Lupe aber als Messlupe eingesetzt (mit aufgebrachten Messsystem wie Längenmaßstab), dann wird wohl eine MSA notwendig. Denn dann wird sie ja zum "Messen" eingesetzt.
zur zerstörenden Prüfung: sicherlich ist es immer eine Nutzen-Kosten-Betrachtung. In unserem Fall prüfen wir die Siegelnahtfestigkeit mit Zugprüfgeräten. Wir nutzen dafür definierte Teststreifen. Es ist daher in unserem Fall kein Problem mehrere Teststreifen von einer Siegelnaht anzufertigen, sodass der Einfluss des Fertigungsprozesses nahezu ausgeschlossen werden kann (Ausnahme: Unstimmigkeiten innerhalb einer Siegelnaht). Die anschließenden Streuungen können dann größtenteils dem Messprozess angehaftet werden. Doch wie gesagt: das ist in jedem Fall individuell zu prüfen, ob eine Wiederholungsmessung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Daher wird es oftmals zum Problem, wenn man ganze Bauteile zerstörend prüft gegenüber Testproben, die aus dem Bauteil herausgetrennt wurden.
Grüße
Chris