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BMWi Gesetz AkkStelleG in Kraft, was nun?
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THEMA: BMWi Gesetz AkkStelleG in Kraft, was nun?



BMWi Gesetz AkkStelleG in Kraft, was nun? 16 Okt 2009 06:30 #5410

Hallo zusammen,
vielleicht hat ja jemand hier im Forum mehr Infos als ich zu diesem Thema.

Grobdarstellung:
Eine neue Deutsche Gesellschaft für Akkredition wurde in Berlin gegründet, aber noch nicht vom BMWi beliehen.

Das hat meiner Meinung nach folgende Auswirkungen auf Ausbildungen: Es werden nur noch Ausbildungen als Auditor von Organisationen anerkannt die durch die DGA GmbH berufen sind.

Ausbildungen anderer Organisationen nach bisherigem Stand sind ab 1.1.2010 nicht mehr gültig.

Hier noch ein paar recherchierte Kommentare aus berufenem Munde:

    BDI: 26.08.2009

Die Deutsche Wirtschaft beschließt Fusion der drei größten Akkreditierungsgesellschaften Deutschlands.

Die Deutsche Wirtschaft beschließt Fusion der drei größten Akkreditierungsgesellschaften Deutschlands.
Die Gesellschafter der drei Akkreditierungsstellen DACH, DAP und TGA GmbH genehmigten in Frankfurt/Main in einer Vollversammlung mit Beteiligung des BDI den Verschmelzungsvertrag, der aus diesen drei Unternehmen eins macht, nämlich die zukünftige "Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung DGA". Mittlerweile ist die DGA mit der Eintragung in das Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg auch rechtlich selbständig geworden.

Diese Fusion ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Nationalen Akkreditierungsstelle, welcher mit dem Inkrafttreten der Verordnung 765/2008 (EG) zu Weihnachten 2008 offiziell begann. Die Verordnung schreibt die Errichtung einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle in jedem Mitgliedstaat der Union vor, sie lässt aber auch die Möglichkeit zur Delegation an benachbarte EU-Stellen zu. Da diese Option für den Industriestandort und Exportweltmeister Deutschland eindeutig nicht in Frage kam, einigte sich die Wirtschaft mit dem BMWi auf eine Umsetzung der Verordnung über eine von der Wirtschaft mitgetragene Stelle, die vom Bund mit den Aufgaben einer hoheitlichen Akkreditierungsstelle beliehen wird. Das zugehörige "Akkreditierungsstellegesetz" ist am 1. August 2009 in Kraft getreten, nachdem es einen langen und steinigen Weg hinter sich gebracht hatte. Als Alternative wurde von einigen Stellen eine Behördenlösung präferiert.

Der BDI begleitet die Diskussion um die Zukunft des Deutschen Akkreditierungswesens seit Langem und hat sich zuletzt mit steigender Intensität in die Verhandlungen eingebracht, um das Ziel einer wirtschaftsgetragenen Stelle zu erreichen. Dieser Erfolg konnte vor allem mit Hilfe engagierter Mitstreiter aus dem Kreis der betroffenen BDI-Mitgliedsverbände erzielt werden.

Bis die Nationale Akkreditierungsstelle am 1. Januar 2010 offiziell ihre Arbeit aufnehmen kann, sind noch einige grundsätzliche Hürden zu nehmen. Derzeit bringt der BDI sich intensiv in die Gespräche ein, die das BMWi mit den wichtigsten Akteuren führt, um die Struktur der zukünftigen Stelle zu klären. Das BMWi hat externe Experten beauftragt, die Aufbau- und Ablauforganisation der Stelle zu entwerfen, und der BDI hat von der Wirtschaft das Mandat übernommen, diese Planungen zu begleiten. Eine richtungsweisende Entscheidung, wie genau die zukünftige Stelle aufgestellt sein wird, ist in der 37. Kalenderwoche gefallen. Der Bund hat die Gründung einer eigenen nationalen Akkreditierungsstelle angekündigt, da er nur auf diesem Wege glaubt, die engen inhaltlichen und zeitlichen Voraussetzungen der EU-Verordnung und des Gesetzes erfüllen zu können. Es wird daher verstärkt Aufgabe des BDI sein, der Stimme der Wirtschaft das erforderliche Gewicht zu verleihen, um eine deutlich erkennbare und funktionierende privatwirtschaftliche Beteiligung durchzusetzen.

    BMWi:


www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze,did=298578.html

    QM-Infocenter


DGA gegründet – aber noch nicht legitimiert!
Thomas Funck
Mittwoch, 07. Oktober 2009
Zum 1.Januar 2010 soll nach dem Willen der Europäischen Union auch in Deutschland eine nationale Akkreditierungsstelle eingerichtet werden (s. Blog vom 31.8.09). Diese Stelle wird Akkreditierungen im Auftrag des Bundes durchführen und dazu mit einem Sonderstatus ausgestattet. In der Amtssprache des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) wird das in § 1 so formuliert: „Die Akkreditierung wird als hoheitliche Aufgabe des Bundes durch die Akkreditierungsstelle durchgeführt.“ Damit diese Aufgabe wahrgenommen werden kann, muss die Akkreditierungsstelle „beliehen“ werden. Dazu braucht das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Zustimmung des Bundesrats.

Und an die „Beleihung“ sind Bedingungen geknüpft. So muss die zu schaffende Akkreditierungsstelle ihre Fähigkeit zur Übernahme der Akkreditierungsaufgaben nachweisen. Ein Akkreditierungsausschuss ist einzurichten, der zu zwei Dritteln aus sachkundigen Personen besteht, die auch Angehörige der beleihenden Behörden sein müssen. Der Bund muss entweder zu zwei Dritteln an der Akkreditierungsstelle beteiligt sein oder Bund und Länder teilen sich diese Beteiligung zu je einem Drittel.

Am 14. September 2009 wurde die Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung mbH (DGA) ins Berliner Handelsregister eingetragen (HRB 121949 . Sie will die Aufgaben dieser nationalen Akkreditierungsstelle übernehmen. Angesichts des komplizierten Beleihungsverfahrens sind Überraschungen bis zum Jahresende durchaus möglich: „Inwieweit die DGA mbH vom BMWi beliehen wird, ist derzeit noch nicht klar“, äußert Dr. Thomas Facklam, einer der drei künftigen Geschäftsführer der DGA.

Klar ist aber, dass das BMWi innerhalb der Bundesregierung die Federführung für alle Fragen hat, die mit der Organisation der Akkreditierung zusammenhängen. Bleibt noch die Frage nach der Finanzierung. Laut einer Auskunft des BMWi soll die künftige nationale Akkreditierungsstelle kostendeckend arbeiten. Geplant ist demnach, dass sich die DGA über Gebühreneinnahmen finanzieren wird. Das aber ist ein anderes Thema.

Download des AkkStelleG unter:
www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze,did=298578.html

Tags: Akkreditierungsausschuss, Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG), Beleihung, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung mbH (DGA), Europäischen Union, Finanzierung, Gebühreneinnahmen, HRB 121949 B, Nationale Akkreditierungsstelle

Veröffentlicht in Allgemeines | Keine Kommentare »

Machtzentrale: Nationale Akkreditierungs-Superstelle
Thomas Funck
Montag, 31. August 2009
Über die neue nationale Akkreditierungsstelle wurde viel gemunkelt, detailliert lesen konnte man darüber noch nicht so viel. Wer etwas über die neue Superstelle in Erfahrung bringen wollte, musste schon die Datenbanken des Deutschen Bundesrats und des Deutschen Bundestags bemühen. Die Protokolle zur Plenarsitzung des Bundestags am 19. Juni und der Lesung im Bundesrat vom 10. Juli 2009 zeigen aber bestenfalls schemenhafte Umrisse der künftigen Machtzentrale in Sachen Akkreditierung.

Eine Presseinfo des Verbands der Materialprüfungsanstalten e.V. (VMPA) klärt nun darüber auf, dass „dieser Tage“ die Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung (DGA) mit Sitz in Berlin gegründet wurde. Und dass sie aus der Deutschen Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH (DAP), der Trägergemeinschaft für Akkreditierungen (TGA) und der Deutschen Akkreditierungsstelle Chemie GmbH (DACH) hervorgegangen ist. Alle drei Akkreditierungsstellen stammen aus dem ehemaligen gesetzlich nicht geregelten Bereich im Deutschen Akkreditierungsrat (DAR) und sollen ab 1. Januar 2010 die Aufgaben der nationalen Akkredierungsstelle gemäß EU-Verordnung übernehmen.

Alles wirkt regelkonform und juristisch sauber ausgeklügelt. Hier wurde planmäßig und besonnen vorgegangen. Der aufmerksame Betrachter mag sich nun fragen, wer die Strippenzieher hinter dem neuen Akkreditierungsmodell sind. Noch interessanter ist vermutlich die Frage, wer von der neuen Superstelle profitiert oder durch die neuen Strukturen verliert. Sachdienliche Hinweise sind herzlich willkommen!

    pefiULM


So und jetzt komm ich mit meinen eigentlichen Überlegungen:

Wir Auditoren haben die Aufgabe die Werke der Betriebe zu auditieren und Betriebe zu beraten.
Natürlich verliert wegen einer solchen gesetzgebenden Veränderung niemand seine Qualifikation und seine Kompetenz, aber vielleicht seinen Schein.

Ich denke, dass wir alle hier gewaltig achtgeben müssen, was sich hier in den nächsten Monaten tut. Vor allem welche Schulungsfirmen aus dem Raster fallen.

Hier mein Rat: Vor Anmeldung bei einer Schulung die Zertifizierung zeigen lassen und an die Schulungsgeber, bitte das Zertifikat zumindest im Impressum als PDF einfügen.

Phu das wars

Grüßle
Peter
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Aw: BMWi Gesetz AkkStelleG in Kraft, was nun? 16 Okt 2009 07:08 #5413

Hallo,

die Auswirkung auf die Ausbildung versteh ich nicht??

Erstmal müssen doch jetzt die Zertifizierungsgesellschaften sehen, dass sie ihre Akkredierung "behalten" (der TGA wird kaum nur weil er einen anderen Namen hat, seine bisherigen Freigaben einfachzurück ziehen),

Und für die Akkreditierung muss ich die Ausbildung und Qualifikation meiner Auditoren sicher stellen (?), aber was sagt dann das dies nur von der DGA akkreditierten Stellen sein darf?

Für TS-Auditoren gilt doch eh nur die Freigabe durch die IATF oder, muss die jetzt akkreditiert werden?

Ich habe mehr Fragezeichen als Antworten ergänzt ich gebs zu.

Gruß

TamTom
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Aw: BMWi Gesetz AkkStelleG in Kraft, was nun? 16 Okt 2009 07:57 #5415

Hallo Tamara,
laut EU gibt es nur noch eine Akkreditierungstelle pro Mitgliedsland.

Wie es bei der TS 3 aussieht, weiss ich noch nicht, denn ich hab die 2009er Version noch nicht vorliegen.

Mal bei der IATF nachfragen.

Ich weiß, diese Regelungswut bringt unglaublich unnütze Arbeit und kostet gleich so heftig Zeit, die ich eigentlich so nicht zur Verfügung habe. Auch aus diesem Grund dieses neue Thema, denn viele Augen sehen einfach mehr als meine zwei.

Ach ja: Alle drei Zertifizierungsstellen haben ihre Existenz eingestellt und wurden liquidiert!!!!

Und hier noch die Übergangsvorschrift:

§ 13 Übergangsbestimmungen
(1) Überwachungspflichten für Akkreditierungen, die vor dem 1. Januar 2010 erteilt wurden, gehen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beleihung nach § 8 Absatz 1 auf die Akkreditierungsstelle nach diesem Gesetz über.
(2) Die Akkreditierungsstelle darf bis zum 31. Dezember 2014 nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes oder § 20 des Beamtenstatusgesetzes zugewiesene Beamte und Beamtinnen beschäftigen.



Grüßle
Peter
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Letzte Änderung: 16 Okt 2009 08:05 von pefiULM.

Aw: BMWi Gesetz AkkStelleG in Kraft, was nun? 21 Okt 2009 13:32 #5487

Guten Tag pefiULM,

die Masse der Auditoren aus diesem Forum sind m.E. nicht direkt betroffen.
Auswirkungen gibt es sicher bei der Zertifizierungsauditorenausbildung (3rd Party).
Für die 1st und 2nd Party Auditoren sehe ich keine direkten Auswirkungen und keine Notwendigkeit,
bei den Ausbildern nach Anerkennung von der neuen Akkreditierungsstelle zu fragen.
Wichtig ist bei den 1st und 2nd Party Audittoren die Berücksichtigung der DIN EN ISO 19011 "Leitfaden für Audits von Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen" und bei ISO/TS 16949 1st und 2nd Party Audittoren die Anerkennung durch die International Automotive Task Force (IATF).

Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
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Mit freundlichen Gr
Letzte Änderung: 21 Okt 2009 13:33 von Sonntag.
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