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VDMA-Leitfaden Korruptionsbekämpfung
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THEMA: VDMA-Leitfaden Korruptionsbekämpfung



VDMA-Leitfaden Korruptionsbekämpfung 26 Aug 2008 14:21 #2261

Hallo

hab gerade den neuen VDMA-Leitfaden Korruptionsbekämpfung vor mir. In diesen Zusammenhang stellen sich mir folgende Fragen.

- welche Auswirkungen hat dieser auf das QM-Handbuch bzw. sollte dieser hier berücksichtigt werden?
- welche Arbeitsrechtlichen Auswirkungen muss ich hier berücksichtigen?
- trifft dieser nur im Land mit Sitz des Unternehmens bzw. der erbrachten Leistung zu ?


kann mir hier jemand bei der Beantwortung dieser Fragen helfen!


Danke
Gruß
Felix
  • Felix
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  • Beiträge: 11

Aw: VDMA-Leitfaden Korruptionsbekämpfung 29 Aug 2008 16:25 #2286

Guten Tag Herr Heinrich,

Sie sprechen ein aktuelles (Siemens Korruptionsskandale) und nach meiner Meinung ein einfaches Thema an.
(Nur eines vorweg: eine Rechtsberatung kann, will und darf dieses Forum nicht geben.)

Also, dass Sie im Handbuch kein Kapitel Korruption und auch keine Verfahrensanweisung "Handhabung Korruption" erstellen, versteht sich wohl von selbst. Weshalb sollte dort explizit darauf verwiesen werden, dass Gesetze und Vorschriften einzuhalten sind?

Dass der VDMA einen Leitfaden herausbringt, zeigt dass in bestimmten Branchen der Wirtschaft (selbst in Großkonzenren von höchsten Führungskräften) vorsätzlich oder fahrlässig gegen geltende Gesetze verstoßen wird. Mit diesem VDMA-Leitfaden sehe ich keinen Handlungsbedarf für Ihr Handbuch.

Arbeitsrechtlich sehe ich das Thema auch einfach: Mitarbeiter, die gegen Gesetzte verstoßen und von Strafverfolgungsbehörden ermittelt wurden, können von Strafgerichten zur Verantwortung gezogen werden.
Der Arbeitgeber kann den verurteilten Mitarbeiter zivilrechtlich (Schadenersatz) und arbeitsrechtlich (fristlose Kündigung) ebenfalls zur Verantwortung ziehen.

Sollten jemand in einem Unternehmen tätig sein, in dem die Geschäftsleitung ihre Mitarbeiter auffordert, zum Vorteil des Unternehmes gegen Gesetze zu verstoßen, kann nur ein Arbeitgeberwechsel empfohlen werden.
Sollte der Arbeitgeber überwiegend mit Kunden in Ländern Geschäfte abwicklen, in denen Korruption "normal" ist, kann man auch nur darüber nachdenken, ob dieser Arbeitgeber dauerhaft überlebensfähig ist.
Ein Handbuchhinweis und eine entsprechende Verfahrensanweisung würden hierbei auch nicht wirklich helfen.

Dieser Forumsbeitrag stellt eine persönliche Meinungsäußerung und soll keinesfalls eine Rechtsberatung sein.

Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
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