Guten Tag Herr Heinrich,
Sie sprechen ein aktuelles (Siemens Korruptionsskandale) und nach meiner Meinung ein einfaches Thema an.
(Nur eines vorweg: eine Rechtsberatung kann, will und darf dieses Forum nicht geben.)
Also, dass Sie im Handbuch kein Kapitel Korruption und auch keine Verfahrensanweisung "Handhabung Korruption" erstellen, versteht sich wohl von selbst. Weshalb sollte dort explizit darauf verwiesen werden, dass Gesetze und Vorschriften einzuhalten sind?
Dass der VDMA einen Leitfaden herausbringt, zeigt dass in bestimmten Branchen der Wirtschaft (selbst in Großkonzenren von höchsten Führungskräften) vorsätzlich oder fahrlässig gegen geltende Gesetze verstoßen wird. Mit diesem VDMA-Leitfaden sehe ich keinen Handlungsbedarf für Ihr Handbuch.
Arbeitsrechtlich sehe ich das Thema auch einfach: Mitarbeiter, die gegen Gesetzte verstoßen und von Strafverfolgungsbehörden ermittelt wurden, können von Strafgerichten zur Verantwortung gezogen werden.
Der Arbeitgeber kann den verurteilten Mitarbeiter zivilrechtlich (Schadenersatz) und arbeitsrechtlich (fristlose Kündigung) ebenfalls zur Verantwortung ziehen.
Sollten jemand in einem Unternehmen tätig sein, in dem die Geschäftsleitung ihre Mitarbeiter auffordert, zum Vorteil des Unternehmes gegen Gesetze zu verstoßen, kann nur ein Arbeitgeberwechsel empfohlen werden.
Sollte der Arbeitgeber überwiegend mit Kunden in Ländern Geschäfte abwicklen, in denen Korruption "normal" ist, kann man auch nur darüber nachdenken, ob dieser Arbeitgeber dauerhaft überlebensfähig ist.
Ein Handbuchhinweis und eine entsprechende Verfahrensanweisung würden hierbei auch nicht wirklich helfen.
Dieser Forumsbeitrag stellt eine persönliche Meinungsäußerung und soll keinesfalls eine Rechtsberatung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sonntag