Hallo,
wir waren auch mit einem ähnlichen Problem konfrontiert.
Unsere Prüfmittel in China wurden bei einem ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor kalibriert. Im Prüfzertifikat wurde nur das Ergebnis der Messung (ohne Bewertung also keine Soll/Ist-Vergleich) aufgeführt.
Wir waren zuerst der Meinung, dass ein 17025 akkreditiertes Labor eine Bewertung vornehmen muss, da wir von unserem externen Prüflabor in Deutschland mit einem Soll/Istvergleich bisher verwöhnt wurden.
Leider ist es nach 17025 nicht so vorgeschrieben. Siehe die Checkliste Bericht zur ....
Um die TS-Anforderung einzuhalten, haben wir eine interne Bewertung (Soll/Ist-Vergleich)der Meßergebnisse eingeführt.
Gruß - Delice
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Bericht zur Begutachtung des Kalibrierlaboratoriums DKD-K-..........
nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
5.10.2 Kalibrierscheine
Sofern das Laboratorium keine wichtigen Gründe geltend machen kann, nicht so zu handeln, muss jeder Kalibrierschein mindestens die folgenden Angaben enthalten:
a) einen Titel (z.B. „Kalibrierschein“);
b) den Name und die Anschrift des Laboratoriums und den Ort, an dem die Kalibrierungen durchgeführt wurden, wenn von der Anschrift des Laboratoriums verschieden;
c) eindeutige Kennzeichnung des Kalibrierscheins (beispielsweise Seriennummer) und auf jeder Seite eine Identifikation, um sicherzustellen, dass die Seite als Teil des Kalibrierscheins erkannt wird, sowie eine eindeutige Identifikation des Endes des Kalibrierscheins;
d) den Name und die Anschrift des Kunden;
e) Angabe des angewendeten Verfahrens;
f) eine Beschreibung des Zustands und eindeutige Kennzeichnung des kalibrierten Gegenstandes (der kalibrierten Gegenstände);
g) das Datum des Eingangs des Kalibriergegenstandes (der Kalibriergegenstände), sofern für die Gültigkeit und die Anwendung der Ergebnisse bedeutsam, sowie Datum (Daten) der Durchführung der Kalibrierung;
h) Hinweis auf vom Laboratorium oder anderen Stellen angewendeten Probenahmeplan und –verfahren, sofern für die Gültigkeit und die Anwendung der Ergebnisse bedeutsam;
i) die Kalibrierergebnisse mit, sofern angemessen, Angabe der Einheit;
j) Name(n), Stellung und Unterschrift(en) oder gleichwertige Bezeichnung der Person(en), die den Kalibrierschein genehmigt (genehmigen);
k) falls zutreffend, den Hinweis, dass sich die Ergebnisse nur auf die kalibrierten Gegenstände beziehen.
5.10.4 Kalibrierscheine
5.10.4.1 Außer den in 5.10.2 verlangten Angaben muss, wo es für die Interpretation des Kalibrierergebnisses erforderlich ist, der Kalibrierschein noch die folgenden Angaben enthalten:
a) die Bedingungen (z.B. Umgebungsbedingungen), unter denen die Kalibrierungen durchgeführt wurden und die einen Einfluss auf das Messergebnis haben;
b) die Messunsicherheit und/oder einen Hinweis auf die Erfüllung einer bezeichneten metrologischen Spezifikation oder von einzelnen Ab-schnitten derselben;
c) Aufschluss über die messtechnische Rückführung der Ergebnisse.
5.10.4.2 Der Kalibrierschein darf sich nur auf Größen und die Ergebnisse von Funktionsprüfungen beziehen. Sofern eine Aussage zur Konformität mit einer Spezifikation gemacht wird, muss diese ausdrücklich angeben, welche Abschnitte der Spezifikation erfüllt oder nicht erfüllt sind.
Wenn eine Konformitätsaussage gemacht wird, ohne dass die Messergebnisse und zugehörigen Unsicherheiten angegeben werden, muss das Laboratorium diese Ergebnisse aufzeichnen und aufbewahren, um in der Zukunft darauf zurückgreifen zu können.
Bei Konformitätsaussagen muss die Messunsicherheit berücksichtigt werden.