Guten Tag Frau Hörnlein,
bitte denken Sie daran, sich Entlastungsnachweise für Produkthaftungsfälle zu schaffen.
Auch wenn es vom Kunden nicht gefordert sein sollte, könnte es bei "Speziellen Fertigungsprozessen"
(= Fertigungsprozesse, deren Erfolg nur mit zerstörender Prüfung nachgewiesen werden kann; z.B. Härten) oder "Besonderen Merkmalen" hilfreich sein, die Aufbewahrungdauer der Prozessfreigabeproben auf z.B. 10 Jahre festzulegen. Wenn die Proben bei einem Produkthaftungsfall noch vorhanden sind, könnten sie von einem Sachverständigen analysiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag