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Aufbewahrung von Rückhaltemustern aus der Produkti
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THEMA: Aufbewahrung von Rückhaltemustern aus der Produkti



Aufbewahrung von Rückhaltemustern aus der Produkti 14 Jul 2010 06:48 #8379

Betr: ISO TS 16949 zertifiziertes Unternehmen
Hallo ich habe eine Frage zum Thema Aufbewahrung von Rückstellmustern aus der Produktion. Gibt es gemäß ISO TS oder evt. auch kundenspezifische Forderungen, dieorschreiben das man Rückstellmuster aufbewahren muß. Mir sind nur Teile zur PPAP Bemusterung bekannt. Nicht Teile aus der Serienproduktion.

Gruß Petra

Aw: Aufbewahrung von Rückhaltemustern aus der Produkti 14 Jul 2010 07:25 #8380

Guten Tag,

PPAP: ja (wobei Ausnahmen vorkommen könnten, z.B. sehr teure Teile...)

Serien: i.d.R. nein. Falls aber mit bestimmten Kunden diesbezüglich vereinbart wurde: ja. (kundenspezifische Forderungen sind einzuhalten, soweit sie gegenseitig vereinbart sind)

gruss, hb
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Aw: Aufbewahrung von Rückhaltemustern aus der Produkti 14 Jul 2010 10:21 #8384

Guten Tag Frau Hörnlein,

bitte denken Sie daran, sich Entlastungsnachweise für Produkthaftungsfälle zu schaffen.
Auch wenn es vom Kunden nicht gefordert sein sollte, könnte es bei "Speziellen Fertigungsprozessen"
(= Fertigungsprozesse, deren Erfolg nur mit zerstörender Prüfung nachgewiesen werden kann; z.B. Härten) oder "Besonderen Merkmalen" hilfreich sein, die Aufbewahrungdauer der Prozessfreigabeproben auf z.B. 10 Jahre festzulegen. Wenn die Proben bei einem Produkthaftungsfall noch vorhanden sind, könnten sie von einem Sachverständigen analysiert werden.



Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
Sonntag
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Mit freundlichen Gr
Letzte Änderung: 14 Jul 2010 14:10 von Sonntag.

Aw: Aufbewahrung von Rückhaltemustern aus der Produkti 14 Jul 2010 10:31 #8386

nochmals guten tag,
Die "freiwillige" Aufbewahrung solcher Rückstellmuster sind selbstverständlich vom Produkt abhängig (Wert / Dimension / Menge). In manchen Fällen werden sogar PPAP Muster nicht aufbewahrt (im gegenseitigem Einverständnis)
gruss, hb
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Aw: Aufbewahrung von Rückhaltemustern aus der Produkti 15 Jul 2010 13:06 #8401

Erst mal vielen Dank für die Antworten.
Kundenspezifische Forderungen : in den gängigen sind mir keine bekannt?????
Wir stellen Kunststoffteile her. Macht es Sinn solche Teile jahrelang aufzuheben. Ich denke die Eigenschaften werden sich nach z.B 10 Jahren kommplett verändert haben.

Gruss Petra

Aw: Aufbewahrung von Rückhaltemustern aus der Produkti 15 Jul 2010 15:04 #8404

Hat das nicht etwas mit der Dauer der Gewährleistung zu tun?

Gruss Milkosch
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Aw: Aufbewahrung von Rückhaltemustern aus der Produkti 15 Jul 2010 16:20 #8405

Guten Tag Herr Milkosch,

die Aufbewahrungsempfehlung von 10 Jahren kommt weder von der Gewährleistung (gesetzliche Regelung) noch von der Garantie (über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende individualrechtliche Regelung).
Gemäß Produkthaftungsgesetz hat der Hersteller 10 Jahre für Personenschäden und Sachschäden (nur für Endverbraucher) zu haften. Die Verjährung tritt nach 10 Jahren nach Inverkehrbringen des Produktes ein.



Mit freundlichen Grüßen
aus dem Naheland
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