Hallo,
es gibt keine genauen Vorgaben hierzu. Allerdings kann der Teil der Kundenbetreuung sinnvollerweise dann nicht bewertet werden, wenn der zu duaitierende Prozess und das Produkt sich auf der Unterbaugruppen oder Unterkomponentenebene befindet, d.h. dass nach der letzten Wertschöpfung das Produkt nicht zum Vertragskunden gelangt, sondern zur weiteren internen Verarbeitung genutzt wird. Dann ebsteht logischerwiese noch kein Kundenkontakt. Des weiteren können Punkte wie vom Kunden beigestellte Produkte ausgeklammert werden. Wichtig ist folgender Grundsatz: Ohne eine logische Erklärung wieso etwas nicht auditiert werden kann, darf keine Frage ausgeklammert werden. Ich kann also nicht frei Schnauze einfach sagen dieses ja und jenes nicht, damit es mir besser in den Kram passt und das Ergebnis besser aussieht.
Gruss, Boris