ist53 schrieb:
Eine Frage:
Falls ein Automotive-Zulieferer den Produktionsort eines Produktes wechselt (also ein Produkt wird von einem Standort zum anderen, in einem anderen Land, verlegt, inkl. die Produktionsmaschinen):
Die erneute Qualifizierung des Produktes (obwohl Rohmaterial, Prozess, Maschinen unverändert sind) ist notwendig (PPAP)
Werden die Kosten die deswegen beim Kunden entstehen, dem Lieferanten belastet ?
Danke für die Antwort(en)
gruss, hb
Tach, wenn es jetzt auch nicht exakt den Punkt trifft, habe ich die Erfahrung gemacht, dass im Rahmen von eigenorientierten Standortwechsel die anschließende Kundenauditierung zur Standortfreigabe mit einer Rechnung quittiert wird bzw. im Vorfeld eine Kostenübernahmebescheinigung unterzeichnet werden muss. Also, aufpassen!
Sollte es bei der Abarbeitung von Schwachstellen zu Problemen kommen, werden in diesem Zusammenhang Eskalationsprinzipen angezogen:
FormelQFähigkeit Kap.9 Seite 3
Beste Grüße
Rudi