Hallo
Vorerst Danke daß Sie uns als "Experten" ansprechen... na ja, denke, wir geben in diesem Forum auch unser bestes
Zu Ihrem Thema möchte ich anmerken, daß es ,- um das ganze nicht zu verkomplizieren und den Aufwand ins übermessliche zu steigern,- was bei Ihnen wohl schon der Fall sein dürfte...Messmittel als sog. "Hilfsmessmittel " zu deklarieren,-
soll heißen , sie führen mit diesen Messmitteln zwar Zwischenmessungen durch ,- jedoch keine Endprüfungen,-
und diese Zwischenprüfungen werden hinterher mit kalibrierten bzw. geeichten Messmitteln überprüft....
Zudem, legen Sie schriftlich dokumentiert fest, dass,- und in welcher Art und Weise die Messhilfsmittel vor Gebrauch auf etwaige Beschädigungen überprüft werden und in diesem Fall sofort eingezogen ,- repariert oder getauscht werden.
Das sollte gerade in Ihrem Fall kein Problem sein...
MFG E.Pauer