Hallo Petra,
bereits die DIN EN ISO 9001:2008 spricht unter 5.5.2 davon, dass die oberste Leitung ein Mitglied der Leitung der Organisation benennen muss. Unter 6.2.2 ist die Rede von Kompetenz, Schulung und Bewusstsein. Soll heissen, dass Anforderungen an Personal das die qualitätsrelevanten Prozesse ausführt ermittelt und festgelegt sein müssen.
Zusätzlich ist im geregelten Bereich ist zu prüfen, welche unternehmensrelevanten sowie die vom Gesetzgeber geforderten Beauftragungen durchzuführen sind. Ich schlage daher folgende Vorgehensweise vor:
- Organisationsstruktur festlegen und in Organigramm übertragen
- Verantwortungen für Qualität festlegen, Sperrbefugnis etc.
- Beauftragungen durchführen (gesetzliche u. interne) z.B. Kundenbeauftragter, QMB, UMB usw.
- Aufgaben der Beschäftigten festlegen -> Stellen- u. Funktionsbeschreibungen
Beste Grüße
Rudi