Hallo zusammen,
Requalifikation bedeutet Prüfung der Teile nach Erstbemusterungsumfang:( . , jedes Jahr. So kenne ich dies zumindest nach Kundenvorgabe Daimler (MBST2007). Bei diesem Kunden heißt dies: Heißlichtalterung, Emmisionsanalyse, Chemikalienbeständigkeit, Narb und Farbbeständigkeit ect.
Was gibt euer Kunde explizit vor?
Falls er keine speziellen Vorgaben gemacht hat, dann würde ich Vorschlagen aktiv auf ihn zuzugehen. Und zwar mit einem entsprechendem Vorschlag.
Bsp.: Punkte die ihr bei einem Produktaudit prüft (Funktion, kritische Merkmale, Maße, Farbe...) sollte nicht mehr separat in der Requali. aufgenommen werden, da ihr den Nachweis über das Produktaudit bringt.
Werkstoffprüfungen...bescheinigt ihr über Werksprüfzeugniss, nur bei Wechsel des Granulatherstellers, Materialänderungen, Lieferantenwechsel prüft euer Lieferant die entsprechende Vorgaben wie bei der Erstbemusterung, dieser Bemustert an euch...usw.
Ich habe dies mit o. g. Kunde in ähnlicher Art gemacht, trotz der Vorgaben, und festgestellt, dass der Kunde sehr positiv auf die Anfrage reagiert hat. Insgeheim weiß auch der Kunde dass das Thema Requali bei vielen Lieferanten, Unterlieferanten nicht immer Kunden-, Normenspezifisch gemacht wird. Nach schriftl. Absprache aber könnt ihr alle Normenforderungen "aushebeln" und euch mit euerem Vorschlag auch eine kosten-, arbeitsintensive Requali evtl. sparen.
Auf den Kunden zugehen hat uns

sehr geholfen.
Gruß QMix