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VDA 6.4 - §7.4.1.2 \"Staatlichen Vorgaben\"
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THEMA: VDA 6.4 - §7.4.1.2 \"Staatlichen Vorgaben\"



VDA 6.4 - §7.4.1.2 \"Staatlichen Vorgaben\" 22 Mai 2007 19:10 #216

Hallo,

ich schreibe derzeit an der Uni Karlsruhe eine Seminararbeit, die sicht mit den Normen des VDA beschäftigen.

In der aktuellsten Version des VDA-Bandes 6 (Teil 4) bezieht sich der § 7.4.1.2 auf "Staatlichen Vorgaben", die beschaffte Produkte und Materialien erfüllen sollten. Ich bin derzeit auf der Suche nach Informationsmaterial, wie verschiedene Firmen mit speziell dieser Forderung umgehen bzw.wie die Erfüllung dieses Paragraph in das QM-System einer Firma effektive eingebunden werden kann.

Des weiteren würden mich folgende Frage sehr interessieren:
Was meint der VDA damit konkret bzw. was ist das konkrete Ziel des VDA hinsichtlich dieser Anforderung?

Können Sie mir hierzu weiterhelfen bzw. mir Tipps geben, wie ich diese Thematik angehen kann?

Mit einem kurzen Feedback zu meinen Fragen würden Sie mir sehr weiterhelfen!
Vielen Dank im Voraus!

MfG
Andy Miller
  • waessy
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  • Beiträge: 1

Re:VDA 6.4 - §7.4.1.2 \"Staatlichen Vorgaben\" 31 Mai 2007 16:54 #225

Unter staatliche Vorgaben gehört z. B. die Einhaltung der Altautoverodnung der EU bzw. die Einhaltung der Gefahrstoffverordnung und Chemikaliengesetz bzw. Sprengstoffgesetz, sowie durch die Art des Materials damit verbundene Verordnung.

Gruss, Boris
  • bobelle
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  • Moderator
  • Beiträge: 86

Re:VDA 6.4 - §7.4.1.2 \"Staatlichen Vorgaben\" 28 Jun 2007 14:01 #301

Hallo,

hinsichtlich Notfallplanung und Risikomanagement sind die eher schwammigen Forderungen der TS und der VDA im KonTrag hintelegt ( Gesetz für Kontrolle und Transparenz im Unternehmen )

Normen sind m.E. dann auch als gesetzliche Vorgaben anzusehen, wenn auf diese in den Verträgen explizit verwiesen wird.

Weiterhin sind alle Normen für sicherheitsrelevante Teile und Baugruppen rechtsverbindlich, z.B. die FMVSS 302 hinsichtlich Flammability ( federal material vehical saftey standard )

Diese Liste lässt sich theoretisch endlos erweitern. Eine detailliertere Auflistung sollten wir einem Juristen überlassen.

Nochmalig möchte ich auf das Deckblatt der VDA verweisen, welches einigen bisher entgangen ist:

Haftungsausschluss
VDA-Bände sind Empfehlungen, die jedermann frei zur Anwendung stehen.
Wer sie anwendet, hat für die richtige Anwendung im konkreten Fall Sorge
zu tragen.

Hoffe zu diesem Thema beigetragen zu haben

Gruss
Rainer
  • RZipperer
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