Hallo,
hinsichtlich Notfallplanung und Risikomanagement sind die eher schwammigen Forderungen der TS und der VDA im KonTrag hintelegt ( Gesetz für Kontrolle und Transparenz im Unternehmen )
Normen sind m.E. dann auch als gesetzliche Vorgaben anzusehen, wenn auf diese in den Verträgen explizit verwiesen wird.
Weiterhin sind alle Normen für sicherheitsrelevante Teile und Baugruppen rechtsverbindlich, z.B. die FMVSS 302 hinsichtlich Flammability ( federal material vehical saftey standard )
Diese Liste lässt sich theoretisch endlos erweitern. Eine detailliertere Auflistung sollten wir einem Juristen überlassen.
Nochmalig möchte ich auf das Deckblatt der VDA verweisen, welches einigen bisher entgangen ist:
Haftungsausschluss
VDA-Bände sind Empfehlungen, die jedermann frei zur Anwendung stehen.
Wer sie anwendet, hat für die richtige Anwendung im konkreten Fall Sorge
zu tragen.
Hoffe zu diesem Thema beigetragen zu haben
Gruss
Rainer