Servus zusammen,
hier könnte eine Lücke oder ein Regelungsbedarf im System stehen.
6 fertigende Firmen, eigenständige GmbH´s, eine Holdung eine Verwaltungs GmbH, eine Leasing GmbH und eine Grundbesitz GmbH im Verbund mit Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen. Im Gesellschafterbereich verschiedene Private Equity Firmen, dadurch wechselnde Geschäftsführung. Ca. 2.400 MA und weniger als zwei hundert Mio Umsatz, kleiner als 100 T€ / MA.
Eine der fertigenden Firmen arbeitet ohne Gewinn und dafür mit hohem Ausschußanteil (größer 60%). Diese Firma geht in Insolvenz und reißt die gesamte Gruppe mit. Alle Firmen sind im Insolvenzverfahren beim Amtsgericht, von Amts wegen, gelöscht. Insolvenz wird mit positivem Weiterführungsurteil zum Zwecke des Bestands durchgeführt. Die auslösende Firma ist verkauft und wird nicht mehr vom Verbund gefüttert.
In der Insolvenz kann eine GmbH nach Beendigung wieder im Register eingetragen werden und lebt danach unter gleicher Registernummer und unter gleichem Namen weiter.
Jetzt kommt die TS mit einer Regelung, die zwar weltweit gilt, aber an deutschem Recht erheblich vorbei geht. Dort sind in 3.2 und 8.0 Regeln aufgestellt, die nach 120 Tagen zur Dezertifizierung führen müssen, weil in diesem Zeitraum eine Insolvenz nicht handelbar ist. Damit verliert die Firma nach 120 Tagen das positive Weiterführungsurteil und muss abgewickelt werden.
Gehandhabt wird das in einem aktuellen Fall:
Einzel GmbH´s erhielten eine neuen GF, mit den Kunden (OEM´s fast alle in Europa und Japan und deutsche in USA) wird scheinbar gesprochen. Aufträge werden weiter geliefert, neue Aufträge kommen in 2012 in SOP, dabei Dokumentation Mangelhaft.
QM Mannschaft ausgetauscht, neue Mannschaft wird von aussen beratend beigezogen.
Mir liegen zwei Dinge auf der Seele:
1. Kann man eine Dezertifizierung sauber verhindern?
2. Mit welchem Briefkopf darf ich eine Dokumentation erstellen?
Grüßle
Peter