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16949 Zertifizierungsvorgaben 3.2 und 8.0
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THEMA: 16949 Zertifizierungsvorgaben 3.2 und 8.0



16949 Zertifizierungsvorgaben 3.2 und 8.0 30 Okt 2011 13:48 #12149

Servus zusammen,
hier könnte eine Lücke oder ein Regelungsbedarf im System stehen.

6 fertigende Firmen, eigenständige GmbH´s, eine Holdung eine Verwaltungs GmbH, eine Leasing GmbH und eine Grundbesitz GmbH im Verbund mit Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen. Im Gesellschafterbereich verschiedene Private Equity Firmen, dadurch wechselnde Geschäftsführung. Ca. 2.400 MA und weniger als zwei hundert Mio Umsatz, kleiner als 100 T€ / MA.

Eine der fertigenden Firmen arbeitet ohne Gewinn und dafür mit hohem Ausschußanteil (größer 60%). Diese Firma geht in Insolvenz und reißt die gesamte Gruppe mit. Alle Firmen sind im Insolvenzverfahren beim Amtsgericht, von Amts wegen, gelöscht. Insolvenz wird mit positivem Weiterführungsurteil zum Zwecke des Bestands durchgeführt. Die auslösende Firma ist verkauft und wird nicht mehr vom Verbund gefüttert.

In der Insolvenz kann eine GmbH nach Beendigung wieder im Register eingetragen werden und lebt danach unter gleicher Registernummer und unter gleichem Namen weiter.

Jetzt kommt die TS mit einer Regelung, die zwar weltweit gilt, aber an deutschem Recht erheblich vorbei geht. Dort sind in 3.2 und 8.0 Regeln aufgestellt, die nach 120 Tagen zur Dezertifizierung führen müssen, weil in diesem Zeitraum eine Insolvenz nicht handelbar ist. Damit verliert die Firma nach 120 Tagen das positive Weiterführungsurteil und muss abgewickelt werden.

Gehandhabt wird das in einem aktuellen Fall:
Einzel GmbH´s erhielten eine neuen GF, mit den Kunden (OEM´s fast alle in Europa und Japan und deutsche in USA) wird scheinbar gesprochen. Aufträge werden weiter geliefert, neue Aufträge kommen in 2012 in SOP, dabei Dokumentation Mangelhaft.
QM Mannschaft ausgetauscht, neue Mannschaft wird von aussen beratend beigezogen.

Mir liegen zwei Dinge auf der Seele:

1. Kann man eine Dezertifizierung sauber verhindern?

2. Mit welchem Briefkopf darf ich eine Dokumentation erstellen?

Grüßle
Peter
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Aw: 16949 Zertifizierungsvorgaben 3.2 und 8.0 04 Nov 2011 10:21 #12162

Guten Tag pefiULM,

in derartigen Sonderfällen kann ich Ihnen nur empfehlen, sich direkt an das VDA QMC Fachreferat zu wenden
und die Vorgehensweise dort abzustimmen.
Leiter des Fachreferats ist Herr Norbert Haß, Tel. (030) 89 78 42 - 240.


Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
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Aw: 16949 Zertifizierungsvorgaben 3.2 und 8.0 04 Nov 2011 13:26 #12170

Hallo,

also nach dem unser Zertifizier uns sein Leid darüber geklagt hat, das wir unser Zertifikat bereit verlieren wenn die Meldung an die IATF Datenbank nur "5 min" zu spät um 0.04 Uhr eingeht, also einen Tag nach dem unserer Zertifikat abgelaufen ist.
Glaube ich kaum, das du wirklich was bewegen kannst.

Vielleicht polemisch, aber das System ist amerikanisch und damit verläßt man sich auf den Rechner und ist verloren.

Schönes WE.

Gruß

TamTom
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Aw: 16949 Zertifizierungsvorgaben 3.2 und 8.0 04 Nov 2011 19:08 #12175

Hallo,

wie Herr Sonntag schon sagte. Hier wäre der VDA Oversight Office der richtige Ansprechpartner. Egal ob wie und evtl.... .

Warum den verhindern, warum kein neues Zertifikat.GGF. erst 9001er
- Ausnahmeregelungen kann man mit dem Kunden treffen
- Außerdem hat die Firma ja noch einiges an Zertifizierungsdefizit (Dokumentation usw,) aufzuarbeiten.
und hätte bei dem nächsten Audit große Probleme........


Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: 16949 Zertifizierungsvorgaben 3.2 und 8.0 05 Nov 2011 09:48 #12183

Guten Tag zusammen,
erstmal vielen Dank für die Antworten.

Anscheinend geht das über eine Abweichgenehmigung der IATF. Hier muss ich noch aus Interesse mal nachhaken.

Bei dem Briefkopf in den Dokumentationen sieht es schon heftiger aus. Dort würde man eine PPAP mit der XYZ GmbH i.L. einreichen (GF InsV), die dann mit einer Deckblatt Bemusterung (XMZ GmbH GF: nn) nachbemustert werden müßte.

Die konkrete Firma hat allerdings einen nicht existierenden GF auf der WebSite und über in Liquidation steht dort auch nichts.
Dann sollte das über eine Private Equity abgewickelt werden und der InsV gibt keine Gelder frei.

Das ist mir zu heiß, vor allem weil ich etliche Sachen für eine bekannte Firma hier in der Nähe des öfteren mache und aus diesem Grund bei einigen bekannt bin. Hier lass ich jetzt wirklich die Finger davon.

Grüßle
Peter
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Aw: 16949 Zertifizierungsvorgaben 3.2 und 8.0 06 Nov 2011 19:45 #12188

Hallo Peter,

danke für deine Nachricht.
Bzgl. diesem Thema wird es wohl sicherlich das beste sein die Finger davon zu lassen.
Allerdings kan man hier "fast" nichts falsch machen....

Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: 16949 Zertifizierungsvorgaben 3.2 und 8.0 07 Nov 2011 06:52 #12189

Hallo Wolfgang,
stimmt schon, ich habe in meinem Berufsleben schon sehr viel erlebt.

Ich bin stutzig geworden, weil mir jemand (PE Firma) ein Vertrag angeboten hat in dem stand, dass dieser aktiv wird wenn Firma nnn mir eine Bestätigung schickt.

Ich mach solche Aufträge regelmäßig und werde in der Regel per e-Mail aktiviert aber immer von den Firmen, mit denen ich Verträge habe, nicht von Dritten.

Ich bin schon etliche male auf meinen Honorarforderungens sitzen geblieben, das sollte hier nicht geschehen.

Grüßle
Peter
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