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Sonderfreigabe Besondere Merkmale
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THEMA: Sonderfreigabe Besondere Merkmale



Sonderfreigabe Besondere Merkmale 22 Jul 2011 12:06 #11467

Hallo liebe Mitstreiter in Sachen Qualität,

kann mir jemand sagen, ob für Produkte die mit Besonderen Merkmalen versehen sind, Sonderfreigaben zulässig sind?

Insbesondere denke ich hierbei an Merkmale der Kategorie „Sicherheit“ und/oder „Gesetzliche und behördliche Vorgaben“.

Viele Grüße aus Nordhessen und vorab vielen Dank für eure Antworten!

Willi
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Aw: Sonderfreigabe Besondere Merkmale 23 Jul 2011 11:38 #11469

Servus Willi,
die von Dir angegebenen Kriterien sind nicht diskutierbar und somit nicht Freigabefähig.

Begründung:
Solche Kriterien haben meist Berechnungsgrundlagen die auch durch Versuche und Tests nachgewiesen werden müssen. Wie bitte soll dann eine "Sonderfreigabe" ohne Versuche und Tests erfolgen. Das sind unverhandelbare Dinge.

Grüßle
Peter
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Aw: Sonderfreigabe Besondere Merkmale 25 Jul 2011 12:33 #11487

Hallo,

so allg. würde ich dies nicht abschmettern. Du kannst ja trotzdem die gesetzlichen und andere Vorgaben einhalten. Sonderfreigabe heißt nicht immer/hoffentlich ohne Labortests usw.

Eine Sonderfreigabe heißt nur das dies nicht explizit nicht nach Zeichnung ist, kann aber trotzdem alle Forderungen erfüllen (evtl. nur nicht Maßlich).

Oder das du nach einem älteren Stand noch 1 Tag länger produzieren willst, dazu brauchst du auch eine Sonderfreigabe. Der Stand war vorher auch i.O. und wurde zu einem Zeitpunkt x verändert.... . Oder umgekehrt das du x Tage früher den neuen Stand produzieren willst..........


Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang
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Aw: Sonderfreigabe Besondere Merkmale 25 Jul 2011 13:03 #11489

W. Altmann schrieb:
............., Sonderfreigaben zulässig sind?

Insbesondere denke ich hierbei an Merkmale der Kategorie „Sicherheit“ und/oder „Gesetzliche und behördliche Vorgaben“.

....

Willi


Pardon Wolfgang,
Willi sprach explizit von sicherheitsrelevanten oder gesetzliche und behördliche Vorgaben.

Hier gibt es leider keine Toleranz. Hier geht es Digital: Gut oder Ausschuß.

Diese Teile sind in aller Regel mit einer fortlaufenden Nummer versehen, die auch überwacht wird, dass explizit dieses Teil verschrottet wurde. Hier gibt es definierte Anweisungen wie verschrottet und dokumentiert werden muß.

Denk hier einfach mal an einen Airbagauslöser oder an einen Halter A-B-C Säule. Oder bestimmte Halter im Motorraum, vor den Fußblechen. Ganz zu Schweigen von unsichtbaren Bauteilen in der Innentüre eines PKW, die den Schutz vor schweren Hüftverletzungen der 5 Perzentil Frau sicherstellt. Für mindestens alle beschriebenen Teile gibt es NULL Toleranz, ausserhalb der Zulässigen.

Grüßle
Peter
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Letzte Änderung: 26 Jul 2011 05:42 von pefiULM. Begründung: ausserhalb hinzu

Aw: Sonderfreigabe Besondere Merkmale 01 Aug 2011 09:17 #11518

Tach zusammern,

der VDA schreibt hierzu (Auszug VDA Band 2):

II. Vereinbarungen zum Produkt
2. Serienfertigung, Rückverfolgbarkeit, Identifikation, Mängelanzeige
............Müssen im Ausnahmefall nicht spezifikationsgemäße Produkte geliefert werden, ist vorher eine
Sonderfreigabe vom Kunden einzuholen.


Der VDA unterscheidet hier nicht zwischen Standardteilen und sicherheitsrelevanten Teilen.

Das ist die eine Wahrheit. Allerdings gehört schon viel Mut (oder schlimmeres) des Kunden dazu, sich über gesetzliche Anforderungen hinwegzusetzen.

Um gesetzliche Vorgaben nicht zu umgehen, sollten wir den VDA informieren den entsprechenden Passus nach entsprechender Prüfung unverzüglich zu ändern.

Für mich ist eine Sonderfreigabe entegegen gesetzlicher Bestimmungen ein indiskutables "No-Go" !

Freundliche Grüße
Rainer
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