W. Altmann schrieb:
............., Sonderfreigaben zulässig sind?
Insbesondere denke ich hierbei an Merkmale der Kategorie „Sicherheit“ und/oder „Gesetzliche und behördliche Vorgaben“.
....
Willi
Pardon Wolfgang,
Willi sprach explizit von
sicherheitsrelevanten oder gesetzliche und behördliche Vorgaben.
Hier gibt es leider keine Toleranz. Hier geht es Digital: Gut oder Ausschuß.
Diese Teile sind in aller Regel mit einer fortlaufenden Nummer versehen, die auch überwacht wird, dass explizit dieses Teil verschrottet wurde. Hier gibt es definierte Anweisungen wie verschrottet und dokumentiert werden muß.
Denk hier einfach mal an einen Airbagauslöser oder an einen Halter A-B-C Säule. Oder bestimmte Halter im Motorraum, vor den Fußblechen. Ganz zu Schweigen von unsichtbaren Bauteilen in der Innentüre eines PKW, die den Schutz vor schweren Hüftverletzungen der 5 Perzentil Frau sicherstellt. Für mindestens alle beschriebenen Teile gibt es NULL Toleranz, ausserhalb der Zulässigen.
Grüßle
Peter