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Konformitätsnachweis für Eigenbaumaschinen
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THEMA: Konformitätsnachweis für Eigenbaumaschinen



Konformitätsnachweis für Eigenbaumaschinen 16 Mär 2010 10:51 #7444

Hallo,

wer kann was zu "Konformitätsnachweis für Eigenbau-Maschinen" sagen.
Diese befindet sich noch im versuchsstaus. Also bereits komplett aufgestellt und für gewisse Teile auch schon in Betrieb.
Eine Veräuerung der Maschine ist jedoch nicht geplant.

Muss dieser Konformitätsnachweis überhaubt sein?
Wenn ja in welchem Zeitraum erledigt sein?

Danke


PS: Gibt es außerdem was anderes was beachtet werden muss?


Gruß
Ayka
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Aw: Konformitätsnachweis für Eigenbaumaschinen 16 Mär 2010 11:16 #7445

Hallo AyKa,
mit dieser Ansage kann mit Sicherheit kein Mensch etwas anfangen, leider.

Eine etwas genauere, wenn auch allgemeine Beschreibung wäre sehr hilfreich.

Damit meine ich:

Industrie, Norm(en), ges. Vorschriften sind unbedingt notwendig, wenn Du einigermaßen stichhaltige Antworten haben willst.

Grüßle
Peter
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  • Beiträge: 925
Die Zukunft war früher auch besser! (Karl Valentin)

Aw: Konformitätsnachweis für Eigenbaumaschinen 16 Mär 2010 14:01 #7452

Hallo Ayka,

auf der folgende Seite findest du (so hoffe ich) alles was du brauchst:

Auch hier gibt es einen "CE-Newsletter" usw. Bitte um kurze Rü ob da etwas für dich dabei war.

www.vdi-nachrichten.com/allgemein/full_s...=1-1Si30K-D11-1NrYEP

Gruß
Wolfgang
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VIele Grüße

Wolfgang

Aw: Konformitätsnachweis für Eigenbaumaschinen 16 Mär 2010 17:38 #7461

Hallo Ayka.
Bitte mal die aktuelle Maschinerichtlinie 2006/42/ EG runterladen.

A) Kapitel 12 und andere lesen und verstehen.

B. Egal ob man die Maschine verkaufen will oder für Eigenbedarf nutzt müssen folgende Dokumente auf Grund einer dokumentierten und nachvollziehbaren Risikoanalyse erstellt werden,
z.B. bei einer
- vollständigen Maschine z.B. Drehbank >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>eine Konformitätserklärung
--unvollständigen Maschine/Teilmaschine, z.B. Werkzeugwechseler>>>>>>eine Einbauerklärung.

Mit der Risikoanalyse sollte der Konstrukteur bereits mit der Entwurfs-Konstruktion beginnen um im Rahmen des Möglichen Risiken konstruktiv zu verhindern bzw. abzufedern.

Die Risikoanalyse wird dann an der aufgebauten maschine überprüft.

Nach der fertigen Risikoanalyse ist die ........................erklärung zu erstellen, sowie den Bedienern (ggf. erst eine vorläufige) Bedienungsanleitung zur Verfügung zu stellen..

Zusätzlich gibt es allgemeine Sicherheitsnormen, sowie auch Normen zur Durchführung einer Risikoanalyse.

Das war nur einen unvollständige Kurzform, die entsprechenden Normen musst du auch kennen.

Nur die hängen diese Normen eben von von der jeweiligen Maschinenart und Gefährlichkeit ab..
Ist das nun eine Haferquetsche oder ein Braunkohlenbagger?

Consult
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Aw: Konformitätsnachweis für Eigenbaumaschinen 17 Mär 2010 10:10 #7466

Guten Tag Ayka,

mein Tipp:
nehmen Sie Kontakt mit der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) auf.
Dort erhalten Sie eine für Mitgliedsfirmen kostenfreie und fachlich fundierte Beratung und
auch die relevanten BG-Regeln oder BG-Vorschriften.

Mit freundlichen Grüßen
Sonntag
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  • Lieber arm dran als Arm ab.
  • Beiträge: 212
Mit freundlichen Gr

Aw: Konformitätsnachweis für Eigenbaumaschinen 18 Mär 2010 17:13 #7513

Hallo Ayka,
die EU-RL 2006/42/EG und die in Deutschland dafür gültige 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz unterscheiden hier nicht zwischen selbst hergestellten und beschafften Maschinen. Es geht hier nur um das Inverkehrbringen und das "Inverkehrbringen" ist die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung.

nach 9. GPSGV ist
"Inbetriebnahme" die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Verordnung erfassten Maschine in der Europäischen Gemeinschaft.
Nicht anzuwenden ist die EU-RL 2006/42/EG nach Art. 1 (2) h,
für "Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind"; das dürfte beu Euch aber nicht der Fall sein.
Bei extremer Auslegung könnte man evtl. sagen, dass die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung noch nicht erfolgt ist, weil ja noch Versuche gefahren werden. Halte ich aber für bedenklich.

Zusätzlich ist zu beachten, dass nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) $4 vor Bereitstellung durch den Arbeitgeber die nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.

Das ist in der Regel nur möglich, wenn zuvor jemand die Konformität mit EU-RL bzw. 9. GPSGV bestätigt hat. Das ist der Inverkehrbringer. Ich fürchte also, dass Euch die Fülle von Vorschriften zur Herstellung und Inbetriebnahme trifft.

Allerdings: EU-RL und 9. GPSGV gelten nur für neue Maschinen!!!!
HG
EC
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  • Beiträge: 23

Aw: Konformitätsnachweis für Eigenbaumaschinen 18 Mär 2010 17:46 #7514

Hallo alle zusammen ,

ich muss sschon sagen ...bravo ...echt ...hier bekommt man wirklich die Hilfe die man sucht.

Danke
  • Take
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