Sedlmeier schrieb:
Hallo Zusammen,
..... Hier ist die Antwort.
Wie ich es auch drehe und wende; der QMB MUSS Mitglied der obersten Leitung sein!
Was sagt Ihr dazu?
"die Norm verlangt mit der Revision 2008, dass der QMB ein Mitglied der Leitung sein muss.
Das sehen alle renommierten Zertifizierungsstellen so. und ich verlange dies auch selbst beim Audit.
Also:
Offiziell sprich verantwortlich muss ein QMB sein, der der GL angehört. Was jedoch nicht heißt, dass er von jemand anderem nicht unterstützt werden darf.
Könnte man als Stellvertretung im Organigramm angeben."
Hallo Heike,
zuerst mal ist Wolfgangs Darstellung in Ordnung und absolut korrekt und wird auch so gelebt.
Hinzufügen möchte ich noch ein paar Worte zum allgemeinen Verständnis:
Der Beauftragte der obersten Leitung
ist nicht gleich QMB!
Der Beauftragte der obersten Leitung muß, in eigener Verantwortung, Geld in die Hand nehmen dürfen, um das QMS aufrecht erhalten zu können. Dazu erhält er normalerweise ein Budget oder es ist der Chef selbst.
Der Beauftragte der obersten Leitung muß die Kundenzufriedenheit messen. Das muß nicht die Aufgabe des QMB sein! Normalerweise macht das der Vertrieb.
Der Beauftragte der obersten Leitung muß die Kundenorientiertheit im Betrieb sicherstellen und kommunizieren. Damit sind die Kundenforderungen gemeint, die in geeigneter Form an die einzelnen Abteilungen weitergegeben werden. Normalerweise macht das das Programm- oder Projektmanagement.
Damit meine ich: Der Beauftragte der obersten Leitung ist in kleinen bis mittleren Unternehmen in der Regel der Chef selbst, in größeren Unternehmen ist es ein Mitglied der Geschäftsführung.
Die Arbeit an sich macht der QMB und andere.
Grüßle
Peter