Hallo Qualit,
ich versuchs mal etwas aufzudröseln :
Die Durchführung liegt beim Service [V/I]
die GF muß entscheiden ab bestimmter Kostenregion ggf [M/I]
der Vertrieb wird informiert ggf entscheiden [ M/I]
der QM wird informiert ggf entscheiden [ M/I]
Logistik muß Ware zurückholen. [ D/I]
Einkauf ggf reklamieren beim Hersteller [D/I]
Technik ggf Produktspezfische Entscheidungen treffen [M ]
Wer ist dann im Normalfall [ V ] ? Duchführungsverantwortung hat hier der Service also "V", Reporting und Rückinfo immer auch an den Verantwortlichen, also auch "I"
die GF ist zu informieren "I" und muss durch mögliche Entscheidungen mitwirken"M" und , ebenso ist der Vertrieb zu informieren"I" und muss ggf. auch eine Entscheidung treffen, also"M"
Logistik wird ebenfalls informiert "I", denn ohne Info an Logistik wird diese sicherlich keine Ware zurückholen. Durch die Rückholung seitens Logistik ist diese automatisch Durchführender "D", Auslösung einer Reklamation des Einkaufs nach Info, also "I" und "D" für die Duchführung der Reklamation, usw. usw.
Interessant ist für mich, daß der QM im Reklamationsfall nur ggf. entscheidet. Ansonsten hätte ich dem QM ein "V" und dem Service sowie der Logistik ein "D" und ein "I" verordnet.
Es kann nur einen Verantwortlichen "V"geben, welcher die Tätigkeiten koordiniert und an den auch die Reportings zum Status der tätigkeit zurückfliessen müssen, also auch "I".Die Durchführung kann von mehreren Abteilungen / Positionen betrieben werden. Mitwirkend heisst dann soviel wie unterstützend oder beratend. Informationen "I"erhalten dann sowohl Ausführende als auch Kontrollorgane wie z.B. Finance, Einkauf, Vertrieb, etc.
Unglücklicherweise habe ich bisher keine klare Bedienungsanleitung für die VMD(I) -Matrix gefunden, da jeder Betrieb strukturell anders aufgebaut ist und insofern auch die Verantwortlichkeiten in jedem Betrieb anders gelöst sind. Ein Indiz für Verantwortlichkeiten sind sicherlich die Stellenbeschreibungen, danach die Prozessflows und sicherlich auch das Organigramm.
zu der Frage ob ein Prozessverantwortlicher in einer VA genannt werden kann folgendes:
Eine AA beschreibt die Tätigkeiten und Verantwortungen einer Tätigkeit, einem Arbeitsplatz oder einem Prozesschritt, hierfür muss es einen Prozesseigner geben.
Für übergeordnete Tätigkeiten wie z.B. Lenkung fehlerhafter Produkte werden VA erstellt. Der Prozesseigener ist dann ggf. der QM/QMB, verantwortlich für die Einhaltung und die Duchführung dieser VA sind alle Mitarbeiter im Unternehmen.
Hoffe Dich nicht zusehr verwirrt zu haben.
Gruß
Rainer