Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir einen Tipp geben:
Früher war eindeutig definiert, was bei einer Bescheinigung nach EN 10204-3.1B geprüft werden muß, abhängig vom techn. Regelwerk für die produzierten Teile/Werkstoffe (Bsp. Stahlguß nach Norm = Analyse + mechan. Werte).
Dann kam die neue EN 10204-3.1 (ohne "B") und ich hatte irgendwo gelesen, dass die zu prüfenden Inhalte zwischen Besteller/Kunde und Lieferant explizit zu vereinbaren sind. Aber wo?
Was ist, wenn der Besteller nur ein 3.1er bestellt, ohne sich auf irgendwelche Details zu beziehen?
Was ist, wenn der Besteller nur eine Analyse oder nur die Härtewerte haben will, die anderen Werte (Rp, Rm, Dehnung...) nicht benötigt (und auch somit nicht bezahlt)?
Kann ich diese Abnahmebescheinigung nach EN 10204-3.1 auch nur auf ein Prüfmerkmal beziehen, oder muss quasi alles geprüft werden?
Wo, in welcher Norm, finde ich hierzu Aussagen?
Freue mich schon auf Antworten und hoffe, dass ich in diesem sehr interessanten Forum helfen kann.
Beste Grüße,
Gotthard