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EN 10204-3.1
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THEMA: EN 10204-3.1



EN 10204-3.1 30 Jun 2010 17:11 #8315

Hallo zusammen,

ich hoffe, Ihr könnt mir einen Tipp geben:

Früher war eindeutig definiert, was bei einer Bescheinigung nach EN 10204-3.1B geprüft werden muß, abhängig vom techn. Regelwerk für die produzierten Teile/Werkstoffe (Bsp. Stahlguß nach Norm = Analyse + mechan. Werte).
Dann kam die neue EN 10204-3.1 (ohne "B") und ich hatte irgendwo gelesen, dass die zu prüfenden Inhalte zwischen Besteller/Kunde und Lieferant explizit zu vereinbaren sind. Aber wo?
Was ist, wenn der Besteller nur ein 3.1er bestellt, ohne sich auf irgendwelche Details zu beziehen?
Was ist, wenn der Besteller nur eine Analyse oder nur die Härtewerte haben will, die anderen Werte (Rp, Rm, Dehnung...) nicht benötigt (und auch somit nicht bezahlt)?
Kann ich diese Abnahmebescheinigung nach EN 10204-3.1 auch nur auf ein Prüfmerkmal beziehen, oder muss quasi alles geprüft werden?
Wo, in welcher Norm, finde ich hierzu Aussagen?

Freue mich schon auf Antworten und hoffe, dass ich in diesem sehr interessanten Forum helfen kann.

Beste Grüße,
Gotthard
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Aw: EN 10204-3.1 01 Jul 2010 09:17 #8327

Hallo,

also die technischen Normen für DIN Stahl bleiben und gelten weiterhin, bestellt ein Kunde einen Stahl nach einer solchen Norm mit einem 3.1 Zeugnis, darf er die in der jeweiligen Norm genannten Prüfungen erwarten.

In unserem Betrieb werden aber z.B. fast nur nicht DIN genormte Stähle und Legierungen verarbeitet, dann gibt der Kunde in seiner Bestellung an was er haben möchte!!! Tut er das nicht bekommt er von uns in der Regel auch nur die Chemie und ggf. das Ergebnis einer Oberflächenrissprüfung. (Heißt ihr solltet euch euer Minimum selber definieren)

Will er die Wärmebehandlung, ein Maßprotokoll etc. haben muss das bestellt (und damit auch bezahlt) sein. Größere Kunden definieren ihre Angaben auch in sogenannten Qualitätsplänen (Test und Inspectionsplan) wo jede Prüfung mit ihrer geforderten Dokumentation aufgelistet ist.

Klar ist, es wird nichts gemacht was nicht bestellt ist, also keine Härtemessung wenn nicht gefordert, z.B. ist für uns eine Kerbschlagbiegeprobe etwas seltens (unsere Werkstücke sind so spröde, das bringt nichts), also muss die ausdrücklich verlangt sein.

Jedes Zeugnis kann also anders aussehen, mal mehr mal weniger Seiten und damit auch Merkmale haben.


Ich muss aber gestehen, dass es hier auch schon öfter mal zu Problemen kommt, da will der Kunde plötzlich noch ein Maßprotokoll, oder ganz super sind die die kein 3.1 Zeugnis bestellen und dann eins haben wollen, oder die die keine Kennzeichnung auf den Teilen zulassen aber ein 3.1 Zeugnis anfordern - da gilt nur es gibt nichts was es nicht gibt!!

Gruß

Tamtom

P.S. Mit es wird nichts gemacht was nicht bezahlt ist, heißt nicht wir haben keine Qualitätskontrolle, es wird sehr wohl sichergestellt, dass ein Teil der Zeichnung entspricht, aber ohne die Forderung nach einem Maßprotokoll, wird die Prüfung nur im BDE-system quittiert aber nicht jedes maß dokumentiert.
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Aw: EN 10204-3.1 08 Jul 2010 17:41 #8362

tamtom schrieb:
(unsere Werkstücke sind so spröde, das bringt nichts)


danke für Deine Info, ich sehe es ähnlich: Nur was der Kunde bestellt, bekommt er auch.

Aber, was habt ihr für Werkstoffe?
Spröde Sorten sind ja entweder GG-Qualitäten - nein GJL oder Chromhartgusswerkstoffe
oder was gibt es da noch so?

Beste Grüße,
Gotthard
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Aw: EN 10204-3.1 09 Jul 2010 04:16 #8363

Hallo,

da ist die Welt der Metalle doch etwas bunter:

Cobalt und Nickelverbindungen.

Gruß

TamTom
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Aw: EN 10204-3.1 11 Jul 2010 12:31 #8367

ach ja, sorry, dieses "Zeug" gibt es ja auch noch...
Have fun

Gruß,
Gotthard
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