Hallo und Willkommen Catharina,
natürlich haben hier alle recht.
Ich denke nur, daß solche Fälle individuell betrachtet werden müssen. Ich glaube nicht, daß Du eine solche Frage stellst, wenn
mal jemand eine Anweisung nicht beachtet. Da wird es wohl jemanden geben, der dadurch glänzt, daß er öfter mal eine ihm bekannte Anwesiung nicht befolgt. Dann kommt es natürlich auf die Konsequenzen der Nichtbeachtung an. Hat er das Klopapier auf der Toilette nicht erneuert, den Müll nicht herausgebracht oder Freitags vergessen seinen Arbeitsplatz aufzuräumen. Oder hat er gegen eine Anweisung die unmittelbar zum Schaden oder zur Beschädigung an Bauteilen für den Kunden, an eigenen Maschinen oder gesundheitliche Schäden bei Kollegen und Besuchern führte, welche dann in Konsequenz sogar zum Bestandsrisiko für die Fa. führt, verstoßen ?
Du solltest dann auch darauf achten, daß in Deiner Stellenbeschreibung als Qualitäter berücksichtigt ist, daß Du entsprechendes Weisungsrecht und die Entscheidungsbefugnis gegenüber allen Mitarbeitern im Unternehmen hast, wenn diese gegen Standards verstoßen. Weil, wenn Du dann erst auch immer über den Vorgesetzten des betroffenen Kollegen handeln kannst, kann es Dir passieren, daß dieser über die Maßen geschützt wird weil er ja der beste
Keuler vor Ort ist, oder,oder,oder.......,
Was absolut richtig ist, sei freundlich, gehe auf die betroffenen MA zu, binde diese in den Vorfall ein und ergründe die Ursache. Lege Dir, je nach Vorfall und Schaden aus Nichtbeachtung eine Strategie zurecht und verlier diese nicht aus den Augen. Im Zweifel kriegst Du jeden.....das wolltest Du doch, oder
