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Nichtbefolgung einer Verfahrensanweisung
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THEMA: Nichtbefolgung einer Verfahrensanweisung
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#6871
Aw: Nichtbefolgung einer Verfahrensanweisung vor 7 Monaten Karma: 3
Natürlich sollte man zunächst das Problem genau analysieren, irgendwann hört der
"Schulungsbedarf" dann auch mal auf.

Sicherlich muss man zunächst nach den Ursachen schauen, das heißt Mitarbeiterbefragung,
Verfahrensanweisung kritsich hinterfragen etc...

In dem Fall, wo bereits mehrere Gespräche geführt wurden, Schulungsmaßnahmen durchgeführt
und dokumentiert wurden...können nur noch andere Maßnahmen etwas bringen...

simples Beispiel:

Versandpersonal ist für den Versand per UPS verantwortlich. Nun gilt hierfür die Vorgabe, so
wenig Pakete wie möglich zu versenden (jedes Paket kostet Geld).

Dafür sollen kleine Päckchen in einem großen Umkarton verschickt werden, der MA denkt
aber nicht daran dieser Vorgabe nachzukommen. Er schickt fleißig 30 MiniPakete raus,
anstatt einen großen Karton zuversenden.

Für eine solch einfache Arbeit bin ich mit meinem Schulungsbedarf sehr schnell am Ende.


Bei komplexeren Verfahren liegen selbsverständlich ganz andere Randbedingungen vor, vorallem
in Bezug auf die Besetzung der Stellen!
AmonRa
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#6878
Aw: Nichtbefolgung einer Verfahrensanweisung vor 7 Monaten Karma: 13
E.Pauer schrieb:
Hallo

Wenn die Verfahrensanweisungen nicht nachweislich ,
und bewußt vorsätzlich ,-nicht eingehalten wurden,
bzw. bewußt schädigende Absichten dahinter gestanden haben
sind rechtliche Vorgangsweisen auf extrem dünnen Eis und daher nicht zu empfehlen !

MFG E.Pauer


Hallo,

Erich hat es kurz und knapp und präzise ausgedrückt.

Sicherlich sollte im Vorfeld eine Analyse des Vorfalls stattfinden und der Dialog mit dem Betroffenen gesucht werden. Rechtlich ist die Folge der missachtung von Verfahrensanweisungen mit einer Abmahnung zu handhaben. Dies ist so auch idR in Arbeitsverträgen festgehalten bzw. das VAs zu befolgen sind und jede Missachtung des Arbeitsvertrags kann eine Abmahnung zur Folge haben.

Wichtig ist hier die Dokumentation und die Nachweispflicht durch das Unternehmen.

Beste Grüße
Thorsten
Thor79
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#7483
Aw: Nichtbefolgung einer Verfahrensanweisung vor 5 Monaten, 3 Wochen Karma: 11
Hallo,

aus meiner Sicht gilt:

Eine Nichtbeachtung kann personalrechtliche Konsequenzen haben. Darüber hinaus kann ein fahrlässiges Nichtbeachten sogar zu rechtlichen Konsequenzen im Falle von z.B. Produkthaftungsansprüchen / Gewährleistung führen.

Es haftet nicht immer nur das Unternehmen, sondern bei Fahrlässigkeit kann auch der MA haftbar gemacht werden.

Gruss
Daniel
Daniel_K
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#7489
Aw: Nichtbefolgung einer Verfahrensanweisung vor 5 Monaten, 3 Wochen Karma: 1
Ich gebe allen Analysten hier Recht, die ermitteln wollen, warum etwas nicht befolgt wurde.

Ich habe das in unseren Firmen relativ einfach (und öffentlichkeitswirksam mit einem Augenzwinkern) "geregelt". Die wenigsten Mitarbeiter wissen etwas von der Arbeitnehmerhaftung; andererseits finde ich, dass man mit Kanonen auf Spatzen schießt, wenn man eine Abmahnung wegen Nichtbefolgung einer VA erteilt, ohne die Gründe dafür zu wissen. Damit schürt man nur noch mehr die Unzufriedenheit. (Mal große finanzielle Verluste oder Einbußen durch das Nichtbefolgen vernachlässigt.)

Ich habe ein "Vergehens-Schweiner'l" eingeführt; ihr kennt das bestimmt noch von Robert Lemke und seinem heiteren Beruferaten. Jemand, der Festlegungen nicht befolgt, muss etwas ins Vergehens-Schweiner'l werfen. Aber nicht einfach klammheimlich, sondern der Vorgesetzte oder ich als QMB schreite mit dem Schweinchen aus Pappmaché zum Arbeitsplatz und fordere entweder Münzen oder den kleinsten verfügbaren Schein (bei größeren Vergehen). Selbst unsere Führungskräfte mussten schon herhalten. Da schon einige Mitarbeiter hier und da - und auch ich selbst - zahlen mussten, sehen wir das also mit einem Schmunzeln, aber es wirkt und die Mitarbeiter verinnerlichen es besser. Es ist geplant, die Schweiner'l, sobald sie voll sind, zu schlachten und zu einer Mitarbeiter- oder Firmenfeier zu "verbraten" oder einen gemeinsamen Abend zu finanzieren. ... Ich muss dazu sagen, dass ich in einem zertifizierten, sozialen Verein tätig bin und wir Qualität etwas gelassener und den Mensch immer im Vordergrund sehen; da er es ist, der die Qualität letztlich (subjektiv) bewertet.
Seni
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#7490
Aw: Nichtbefolgung einer Verfahrensanweisung vor 5 Monaten, 3 Wochen Karma: 2
Hallo und Willkommen Catharina,

natürlich haben hier alle recht.

Ich denke nur, daß solche Fälle individuell betrachtet werden müssen. Ich glaube nicht, daß Du eine solche Frage stellst, wenn mal jemand eine Anweisung nicht beachtet. Da wird es wohl jemanden geben, der dadurch glänzt, daß er öfter mal eine ihm bekannte Anwesiung nicht befolgt. Dann kommt es natürlich auf die Konsequenzen der Nichtbeachtung an. Hat er das Klopapier auf der Toilette nicht erneuert, den Müll nicht herausgebracht oder Freitags vergessen seinen Arbeitsplatz aufzuräumen. Oder hat er gegen eine Anweisung die unmittelbar zum Schaden oder zur Beschädigung an Bauteilen für den Kunden, an eigenen Maschinen oder gesundheitliche Schäden bei Kollegen und Besuchern führte, welche dann in Konsequenz sogar zum Bestandsrisiko für die Fa. führt, verstoßen ?

Du solltest dann auch darauf achten, daß in Deiner Stellenbeschreibung als Qualitäter berücksichtigt ist, daß Du entsprechendes Weisungsrecht und die Entscheidungsbefugnis gegenüber allen Mitarbeitern im Unternehmen hast, wenn diese gegen Standards verstoßen. Weil, wenn Du dann erst auch immer über den Vorgesetzten des betroffenen Kollegen handeln kannst, kann es Dir passieren, daß dieser über die Maßen geschützt wird weil er ja der beste Keuler vor Ort ist, oder,oder,oder.......,

Was absolut richtig ist, sei freundlich, gehe auf die betroffenen MA zu, binde diese in den Vorfall ein und ergründe die Ursache. Lege Dir, je nach Vorfall und Schaden aus Nichtbeachtung eine Strategie zurecht und verlier diese nicht aus den Augen. Im Zweifel kriegst Du jeden.....das wolltest Du doch, oder
Max
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