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3 Fragen zur Zertifizierung nach EN9100
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THEMA: 3 Fragen zur Zertifizierung nach EN9100



3 Fragen zur Zertifizierung nach EN9100 16 Dez 2009 07:41 #6168

Hallo liebe Kollegen,

mitten in den Vorbereitungen für unsere Zertifizierung nach EN9100 für Luft- und Raumfahrt steckend, haben wir zur Unterstützung einen Berater hinzugezogen.
Bei einem Rundgang durch die Produktion sorgten 3 Anmerkungen bei uns für Verwirrung.
Vielleicht könnt Ihr mir da weiter helfen.

1. Ein Beispiel: Für ein Produkt sollen bestimmte Schrauben verwendet werden. Diese werden dann bei einem zugelassenen Lieferanten bestellt. Der Wareneingang prüft die eingegangene Ware mit der Bestellung (Anzahl, Scharubenart ect.).
Ist es richtig, dass ich nun auch zusätzlich nachweisen muss, dass das Material der Schraube auch wirklich das ist, welches ich haben wollte? Dann müßte ja ich von jeder gelieferten Bestellung jeweils eine Schraube in eins Labor schicken und analysieren lassen.

2. Unser Unternehmen produziert elektronisch Flachbaugruppen. Das Layout der Leiterplatten wird von uns entwickelt, von unserem zugelassenen Lieferanten produziert und bereitgestellt.
Weder unser Kunde, noch wir selbst haben eine "Güteklasse" für die Herstellung der Leiterplatten festgelegt. Ist es für die Zertifizierung nach EN9100 dennoch notwendig?

3. Unsere Mess- und Prüfmittel habe ich erfasst, notwendige Geräte durch ein akkreditiertes Unternehmen prüfen lassen,
alle Geräte entsprechend gekennzeichnet und die Kalibrierungsscheine archiviert.
Damit ist die Forderung der Norm für mich erfüllt.
Oder etwa nicht? Muss ich vorher im akkreditierten Kalibrierlabor anfragen, wie es denn meine Messgeräte kalibrieren
wird, damit ich dann nach der Kalibrierung prüfen kann, ob es dann tatsächlich so kalibriert worden ist?

Wobei wir unsere Messgeräte gar nicht kalibrieren, sondern nur prüfen lassen. Sollte ein Multimeter die Prüfung nicht bestehen, wird dieses entsorgt und ein neues beschafft.

Vielen Dank im Voraus

R.Müller
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Aw: 3 Fragen zur Zertifizierung nach EN9100 16 Dez 2009 09:21 #6169

RKO schrieb:
Hallo liebe Kollegen,

mitten in den Vorbereitungen für unsere Zertifizierung nach EN9100 für Luft- und Raumfahrt steckend, haben wir zur Unterstützung einen Berater hinzugezogen.
Bei einem Rundgang durch die Produktion sorgten 3 Anmerkungen bei uns für Verwirrung.
Vielleicht könnt Ihr mir da weiter helfen.

1. Ein Beispiel: Für ein Produkt sollen bestimmte Schrauben verwendet werden. Diese werden dann bei einem zugelassenen Lieferanten bestellt. Der Wareneingang prüft die eingegangene Ware mit der Bestellung (Anzahl, Scharubenart ect.).
Ist es richtig, dass ich nun auch zusätzlich nachweisen muss, dass das Material der Schraube auch wirklich das ist, welches ich haben wollte? Dann müßte ja ich von jeder gelieferten Bestellung jeweils eine Schraube in eins Labor schicken und analysieren lassen.

Vielen Dank im Voraus

R.Müller


Hallo R.Müller,
ich kann Dir leider nur zu Punkt 1 was sagen. Erstens sind alle Befestigungselemente für den Flugzeugbau gekennzeichnet! Jedes Teil.
Dann sagt die Kennzeichnung folgendes aus: Siehe die Grafik. Aus der Bezeichnung geht ganz klar das Material hervor. Mich wundert es schon, dass euer Berater das nicht wusste.


Grüßle
Peter
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Aw: 3 Fragen zur Zertifizierung nach EN9100 19 Dez 2009 08:04 #6191

Hallo Herr Müller,

zu Punkt 1.
Luftfahrtmaterialien sollten immer mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bestellt werden. Damit erbringe ich den Nachweis, dass die Schrauben den Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus bin ich in der Verpflichtung (Stichprobe) eingehende Abnahmeprüfzeugnisse formal auf Richtigkeit zu überprüfen. Die durchgeführte Zeugnis-Prüfung muss ich nachweislich dokumentieren.

Wenn ich noch ganz sicher gehen will, kann ich ab und zu mal eine Schraube in ein Labor zur Prüfung geben. Das Ergebnis kann ich wiederum mit den Werten aus dem mitgelieferten Abnahmeprüfzeugnis vergleichen.

Es gibt aber keine Forderung diese Labor-Prüfung ständig durchzuführen. Vorausgesetzt ich bestelle Materialien mit Abnahmeprüfzeugnis.

Wenn Sie natürlich Schrauben ohne Abnahmeprüfzeugnis einkaufen, dann sieht es wieder anders aus. Hier muss eine Antwort auf die Frage erbracht werden:

Wie stellen Sie sicher, dass die Schrauben aus dem vorgegebenen Material hergestellt worden ist.
(Siehe haben kein Abnahmeprüfzeugnis und Sie haben keine ergänzende Werkstoffprüfung durchgeführt.)

Ergo: Somit wäre kein Nachweis für die Antwort vorhanden.

zu Punkt 2.

Sie müssen nachweisen, dass das Prüflabor akkreditiert ist und ein entsprechendes Zulassungszertifikat besitzt. Mehr nicht.
Erfüllen Sie doch einfach die in der EN 9100 angeführten Vorgaben. (Siehe Pkt 7.6 Lenkung von Überwachungs- und _essmitteln. Der externe Berater soll aufzeigen wo seine Forderungen in der Norm stehen.

Gruß

Wolfgang Nielsch
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Aw: 3 Fragen zur Zertifizierung nach EN9100 22 Dez 2009 06:25 #6217

Hallo liebe Kollegen,

vielen Dank für Eure informativen Beiträge. Sie haben mir schon ein Stück weitergeholfen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest sowie einen feucht, fröhlichen Rutsch ins neue Jahr.

R.Müller
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Aw: 3 Fragen zur Zertifizierung nach EN9100 22 Dez 2009 17:10 #6233

Hallo zusammen,

ich bin seit mehreren Jahren verantwortlcher Quality Manager in einem Tier One Suplier der Luftfahrt. Wir sind sowohl durch das LBA nach EASA Part 21 / 145 als auch nach DIN EN 9100 zertifiziert.

Ich sehe die Lage wie folgt:

Zu 1:
Die Norm fordert eine periodische Überprüfung auch von Rohstoffen / Grundmaterialien. Das heißt aber nicht, dass dies bei jedem Wareneingang erfolgen muss. Eine durchaus akzeptable Regelung kann z.B. die Überprüfung im Rahmen von Produktaudits sein. Die periodische Überprüfung meint letzten Endes eine Materialanaylse.

Zu meinen Vorrednern möchte ich anmerken, dass es in der Luftfahrt keine Forderung gibt, dass ich ein 3.1 Abnahmezeugnis vorweisen muss. Ich muss sehr wohl aber per Dokumentenlage nachweisen können, dass der Lieferant bestätigt, entsprechend den Vorgaben zu liefern. Das erwähnte Abnahmeprüfzeugnis nach DIN EN 10204 3.1 hat eigentlich seinen Ursprung in der metallerzeugenden Branche, findet nur in vielen anderen Branchen auch Anwendung.

Zusammengefasst heißt es: Es muss nicht jedes Mal eine Materialanalyse gemacht werden, wenn ein Nachweis vorliegt, der bestätigt, dass das Material konform ist. Der Nachweis kann auch in allgemeiner Form als Cerificate of Conformite ausreichen.

Zu 2:
Die Zertifizierung nach DIN EN 9100 hat keinen unmittelbaren Zusammenhang mit den spezifischen Produktanforderungen. Es wird lediglich gefordert, dass das Produkt spezifiziert sein muss. Wenn sie als Design-Verantwortliche keine Güteklasse definieren, ist dies ihre Entscheidung. Hinzu kommt jedoch, dass Lieferanten sich im Rahmen der Vertagsprüfung auch über die spezifizierten Produktanforderungen mit dem Produkt auseinander setzen müssen und evtl. (logische) fehlende Informationen vor Auftragsbestätigung zu erfragen haben.

Zusammengefasst heißt es: Sie müssen keine Güteklasse definieren, wenn sie nicht wollen. Es kann ja auch Gründe geben, warum sie diese nicht spezifiziet haben.

Zu 3:
Hier muss ich meinem Vorredner widersprechen. Die Norm fordert nicht, dass die genutzten Kalibrierdienstleister nach DKD akkreditiert sind. Die Norm sagt entweder nach Norm zertifiziert oder nach anderen festgelegten Standards. D.h., wenn sie in ihren Verfahren definieren, dass ihre Kalibrierdienstleister auch über andere festgelegte Kriterien von ihnen die Lieferantenzulassung erhalten, haben sie hier deutlich mehr Flexibilität. Grundsätzlich müssen sie aber nicht nachweisen, dass der Dienstleister richtig kalibriert hat. Dies bestätigt er ihnen ja mit dem Zertifikat. Das Zertifikat müsen sie aber sehr wohl validieren / auf Plausibilität prüfen. (Es kann z.B. nicht sein, dass Maße außerhalb der Toleranz liegen, sie aber das Messmittel weiterhin einsetzen.)

Ich hoffe das hilft weiter.

Sollten sie weitere Fragen haben, können sie sich gerne melden.

Ansonsten wünsche ich ein frohes Fest und einen guten Start ins nächste Jahr

Gruss
Daniel
  • Daniel_K
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Aw: 3 Fragen zur Zertifizierung nach EN9100 11 Jan 2010 12:44 #6369

Hallo Daniel,

vielen Dank noch für die sehr hilfreichen Antworten und dem Angebot Sie mit Fragen zur Zertifizierung nach EN9100 löchern zu dürfen. I
ch werde dieses Angebot mit Sicherheit nutzen...


Viele Grüße,

R. Müller
  • RKO
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