Hallo zusammen,
ich bin seit mehreren Jahren verantwortlcher Quality Manager in einem Tier One Suplier der Luftfahrt. Wir sind sowohl durch das LBA nach EASA Part 21 / 145 als auch nach DIN EN 9100 zertifiziert.
Ich sehe die Lage wie folgt:
Zu 1:
Die Norm fordert eine periodische Überprüfung auch von Rohstoffen / Grundmaterialien. Das heißt aber nicht, dass dies bei jedem Wareneingang erfolgen muss. Eine durchaus akzeptable Regelung kann z.B. die Überprüfung im Rahmen von Produktaudits sein. Die periodische Überprüfung meint letzten Endes eine Materialanaylse.
Zu meinen Vorrednern möchte ich anmerken, dass es in der Luftfahrt keine Forderung gibt, dass ich ein 3.1 Abnahmezeugnis vorweisen muss. Ich muss sehr wohl aber per Dokumentenlage nachweisen können, dass der Lieferant bestätigt, entsprechend den Vorgaben zu liefern. Das erwähnte Abnahmeprüfzeugnis nach DIN EN 10204 3.1 hat eigentlich seinen Ursprung in der metallerzeugenden Branche, findet nur in vielen anderen Branchen auch Anwendung.
Zusammengefasst heißt es: Es muss nicht jedes Mal eine Materialanalyse gemacht werden, wenn ein Nachweis vorliegt, der bestätigt, dass das Material konform ist. Der Nachweis kann auch in allgemeiner Form als Cerificate of Conformite ausreichen.
Zu 2:
Die Zertifizierung nach DIN EN 9100 hat keinen unmittelbaren Zusammenhang mit den spezifischen Produktanforderungen. Es wird lediglich gefordert, dass das Produkt spezifiziert sein muss. Wenn sie als Design-Verantwortliche keine Güteklasse definieren, ist dies ihre Entscheidung. Hinzu kommt jedoch, dass Lieferanten sich im Rahmen der Vertagsprüfung auch über die spezifizierten Produktanforderungen mit dem Produkt auseinander setzen müssen und evtl. (logische) fehlende Informationen vor Auftragsbestätigung zu erfragen haben.
Zusammengefasst heißt es: Sie müssen keine Güteklasse definieren, wenn sie nicht wollen. Es kann ja auch Gründe geben, warum sie diese nicht spezifiziet haben.
Zu 3:
Hier muss ich meinem Vorredner widersprechen. Die Norm fordert nicht, dass die genutzten Kalibrierdienstleister nach DKD akkreditiert sind. Die Norm sagt entweder nach Norm zertifiziert oder nach anderen festgelegten Standards. D.h., wenn sie in ihren Verfahren definieren, dass ihre Kalibrierdienstleister auch über andere festgelegte Kriterien von ihnen die Lieferantenzulassung erhalten, haben sie hier deutlich mehr Flexibilität. Grundsätzlich müssen sie aber nicht nachweisen, dass der Dienstleister richtig kalibriert hat. Dies bestätigt er ihnen ja mit dem Zertifikat. Das Zertifikat müsen sie aber sehr wohl validieren / auf Plausibilität prüfen. (Es kann z.B. nicht sein, dass Maße außerhalb der Toleranz liegen, sie aber das Messmittel weiterhin einsetzen.)
Ich hoffe das hilft weiter.
Sollten sie weitere Fragen haben, können sie sich gerne melden.
Ansonsten wünsche ich ein frohes Fest und einen guten Start ins nächste Jahr
Gruss
Daniel